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Beantragung eines niederländischen Ehefähigkeitszeugnisses in Österreich

Language selection:Deutsch

Sind Sie niederländische(r) Staatsangehörige(r), wohnen Sie in Österreich und benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis? Wenn Sie nie in den Niederlanden gewohnt haben und in Österreich heiraten möchten, können Sie dieses Zeugnis per E-Mail bei der niederländischen Botschaft in Wien beantragen.

Attention: Sind Sie niederländische(r) Staatsangehörige(r) und wohnen Sie in den Niederlanden oder haben Sie dort gewohnt? Dann müssen Sie das Ehefähigkeitszeugnis bei der Gemeinde beantragen, bei der Sie gemeldet sind bzw. zuletzt gemeldet waren. Der nachstehende Stufenplan gilt dann nicht für Sie. Besuchen Sie die Website der Gemeinde, bei der Sie gemeldet sind bzw. zuletzt gemeldet waren für weiterführende Informationen.

Beantragen Sie mit den nachstehenden Schritten per E-Mail eine Ehefähigkeitszeugnis.

1. Schritt: Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen

Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen Sie verschiedene Dokumente. In das Zeugnis werden auch die Daten Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin aufgenommen.

Welche Dokumente müssen Sie und Ihr(e) Partner(in) vorlegen?

  • Einen gültigen niederländischen Pass oder Personalausweis.

  • Einen gültigen Pass oder Personalausweis.

  • Einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, auf dem Ihre Adresse angegeben ist.
    Können Sie sich in Ihrem Land einen solchen Auszug nicht ausstellen lassen? Dann können Sie einen Kontoauszug oder eine Stromrechnung vom Vormonat vorlegen, auf dem/der Ihr Name und Ihre Anschrift angegeben sind. Oder einen Mietvertrag, sofern der Ihre Anschrift enthält.
  • Ihre Geburtsurkunde oder eine Abschrift davon.
  • Eine Ledigkeitsbescheinigung einer niederländischen oder ausländischen Behörde als offiziellen Nachweis, dass Sie nicht verheiratet sind.
    Eine von Ihnen selbst abgegebene Erklärung oder eine notarielle Bescheinigung reicht nicht.
  • Bei einer früheren Ehe oder eingetragenen Partnerschaft:
    • eine Scheidungsurkunde oder ein Scheidungsurteil
      oder
    • eine Bescheinigung über die Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft
      oder
    • eine Sterbeurkunde

Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie möglicherweise übersetzen und legalisieren lassen.

Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengetragen? Erstellen Sie dann von jedem Dokument eine PDF-Datei. Es ist nicht möglich, Fotos von Ihren Dokumenten zu verwenden.

2. Schritt: Senden Sie die Dokumente per E-Mail an die Botschaft

Senden Sie eine E-Mail an die niederländische Botschaft in Wien:

wen-ca@minbuza.nl

Ihre E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Bescheinigung (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Anfangsbuchstabe(n) Ihres Vornamens und Ihren Nachnamen (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Ihre (Mobil-)Telefonnummer
  • Verwendungszweck der Bescheinigung. Dieser Zweck wird in die Bescheinigung eingetragen.
Attention: Soll Ihnen die Bescheinigung per Post zugeschickt werden, müssen Sie dies in Ihrer Mail deutlich angeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift zu vermelden.

Fügen Sie die PDF-Dokumente Ihrer E-Mail als Anhänge bei.

Ist Ihr Antrag nicht vollständig? Gibt es Unklarheiten oder Fragen? Dann müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente einreichen.

Mit der App »KopieID« können Sie Ihr Ausweisdokument mit Ihrem Smartphone oder Tablet auf sichere Weise kopieren. Näheres zu der App lesen Sie auf Rijksoverheid.nl (Informationen auf Niederländisch).

Sollten die Dateien im E-Mail-Anhang zu groß sein, können Sie die Dokumente auch auf mehrere E-Mails verteilen.

3. Schritt: Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung

Für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung fallen Gebühren an. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit den folgenden Informationen:

  • Referenznummer für die Zahlung der Gebühren
    Geben Sie diese Nummer bei der Überweisung im Feld »Verwendungszweck« an; andernfalls verzögert sich die Ausstellung der Bescheinigung.
  • Zahlungsweise
    Überweisen Sie den Gesamtbetrag in Euro auf das Konto des niederländischen Außenministeriums in Den Haag.

Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise, die Sie erhalten haben.

Eine Konsularbescheinigung kostet € 30.

4. Schritt: Erhalt der Bescheinigung

Nach dem Eingang und der Verarbeitung Ihrer Zahlung nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags durchschnittlich 10 Werktage in Anspruch. Müssen Sie Unterlagen nachreichen, weil Ihr Antrag nicht vollständig war, verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Sobald Ihre Zahlung eingegangen und die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Bescheinigung per E-Mail oder, wenn Sie darum gebeten haben, per Post zugesandt.

Sie erhalten die Bescheinigung als mehrsprachiges Formular in den Sprachen Niederländisch, Englisch, Französisch und Deutsch. Wenn Sie die Bescheinigung in einer anderen Sprache benötigen, müssen Sie sie von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Informieren Sie sich bei der Stelle, für die Sie die Bescheinigung brauchen, ob Sie die Bescheinigung übersetzen und/oder legalisieren lassen müssen.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).

Nützliche Informationen

Was ist eine Konsularbescheinigung? (Informationen auf Englisch).