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Beantragung einer Personenstandsbescheinigung in Österreich

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Sind Sie niederländischer Staatsangehöriger, wohnen Sie in Österreich, und benötigen Sie eine Personenstandsbescheinigung? Diese können Sie per E-Mail bei der niederländischen Botschaft in Wien beantragen.

Attention: Werden Sie in den Niederlanden noch im Melderegister (BRP) geführt? Dann können Sie die Bescheinigung bei der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind. Unter Umständen müssen Sie sie legalisieren und übersetzen lassen.

Die Personenstandsbescheinigung können Sie wie folgt per E-Mail beantragen:

1. Schritt: Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen.

Bei der Beantragung der Bescheinigung müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Welche das sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Möglicherweise müssen Sie Dokumente übersetzen und legalisieren lassen, bevor Sie sie im Ausland verwenden können.

Bei der Beantragung der Personenstandsbescheinigung müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen niederländischen Pass oder Personalausweis.
  • Einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, auf dem Ihre Adresse angegeben ist.
    Können Sie sich in Ihrem Land einen solchen Auszug nicht ausstellen lassen? Dann können Sie einen Kontoauszug oder eine Stromrechnung vom Vormonat vorlegen, auf dem/der Ihr Name und Ihre Anschrift angegeben sind. Oder einen Mietvertrag, wenn darin Ihre Anschrift enthalten ist.
  • Eine Ledigkeitsbescheinigung (ongehuwdverklaring) einer niederländischen oder ausländischen Behörde als offiziellen Nachweis, dass Sie nicht verheiratet sind. Eine von Ihnen selbst abgegebene Erklärung oder eine notarielle Bescheinigung reicht nicht.
    Wenn Sie nicht mehr im niederländischen Melderegister (BRP) geführt werden, müssen Sie die Bescheinigung als Auszug aus dem Register für nicht (mehr) in den Niederlanden ansässige Personen (RNI) beantragen. Damit verfügen Sie dann über einen Nachweis über Ihren Personenstand zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Niederlande verlassen haben.

Zusätzliche Dokumente, wenn Sie bereits seit vielen Jahren nicht mehr in den Niederlanden wohnen

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann müssen Sie zusätzliche Dokumente (aus Ihrem Wohnland) vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie weder verheiratet noch geschieden sind. Können Ihnen vor Ort keine solchen offiziellen Dokumente ausgestellt werden, können Sie z. B. auch Unterlagen von der Ausländerbehörde, dem Finanzamt oder einer Versicherung vorlegen.

Attention: Beantragen Sie eine Personenstandsbescheinigung, weil Sie heiraten wollen? Dann benötigen Sie auch eine Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin.

Bei der Beantragung der Personenstandsbescheinigung müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen niederländischen Pass oder Personalausweis.
  • Einen Auszug aus dem Melderegister der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, auf dem Ihre Adresse angegeben ist.
    Können Sie sich in Ihrem Land einen solchen Auszug nicht ausstellen lassen? Dann können Sie einen Kontoauszug oder eine Stromrechnung vom Vormonat vorlegen, auf dem/der Ihr Name und Ihre Anschrift angegeben sind. Oder einen Mietvertrag, sofern ihm Ihre Anschrift zu entnehmen ist.
  • Eine Scheidungsurkunde, ein Scheidungsurteil, eine Bescheinigung über eine frühere eingetragene Partnerschaft oder eine Sterbeurkunde.

Zusätzliche Dokumente, wenn Sie bereits seit vielen Jahren nicht mehr in den Niederlanden wohnen

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann müssen Sie zusätzliche Dokumente (aus Ihrem Wohnland) vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie weder verheiratet noch geschieden sind. Können Ihnen vor Ort keine solchen offiziellen Dokumente ausgestellt werden, können Sie z. B. auch Unterlagen von der Ausländerbehörde, dem Finanzamt oder einer Versicherung vorlegen.

Attention: Beantragen Sie eine Personenstandsbescheinigung, weil Sie heiraten wollen? Dann benötigen Sie auch eine Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin.

2. Schritt: Senden Sie die Dokumente per E-Mail an die Botschaft

Senden Sie eine E-Mail an die niederländische Botschaft in Wien:

wen-ca@minbuza.nl

Ihre E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Bescheinigung (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Anfangsbuchstabe(n) Ihres Vornamens und Ihren Nachnamen (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Ihre (Mobil-)Telefonnummer
  • Verwendungszweck der Bescheinigung. Dieser Zweck wird in die Bescheinigung eingetragen.
Attention: Soll Ihnen die Bescheinigung per Post zugeschickt werden, müssen Sie dies in Ihrer Mail deutlich angeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift zu vermelden.

Fügen Sie die PDF-Dokumente Ihrer E-Mail als Anhänge bei.

Ist Ihr Antrag nicht vollständig? Gibt es Unklarheiten oder Fragen? Dann müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente einreichen.

Mit der App »KopieID« können Sie Ihr Ausweisdokument mit Ihrem Smartphone oder Tablet auf sichere Weise kopieren. Näheres zu der App lesen Sie auf Rijksoverheid.nl (Informationen auf Niederländisch).

Sollten die Dateien im E-Mail-Anhang zu groß sein, können Sie die Dokumente auch auf mehrere E-Mails verteilen.

3. Schritt: Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung

Für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung fallen Gebühren an. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit den folgenden Informationen:

  • Referenznummer für die Zahlung der Gebühren
    Geben Sie diese Nummer bei der Überweisung im Feld »Verwendungszweck« an; andernfalls verzögert sich die Ausstellung der Bescheinigung.
  • Zahlungsweise
    Überweisen Sie den Gesamtbetrag in Euro auf das Konto des niederländischen Außenministeriums in Den Haag.

Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise, die Sie erhalten haben.

Eine Konsularbescheinigung kostet € 30.

4. Schritt: Erhalt der Bescheinigung

Nach dem Eingang und der Verarbeitung Ihrer Zahlung nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags durchschnittlich 10 Werktage in Anspruch. Müssen Sie Unterlagen nachreichen, weil Ihr Antrag nicht vollständig war, verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Sobald Ihre Zahlung eingegangen und die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Bescheinigung per E-Mail oder, wenn Sie darum gebeten haben, per Post zugesandt.

Sie erhalten die Bescheinigung als mehrsprachiges Formular in den Sprachen Niederländisch, Englisch, Französisch und Deutsch. Wenn Sie die Bescheinigung in einer anderen Sprache benötigen, müssen Sie sie von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Informieren Sie sich bei der Stelle, für die Sie die Bescheinigung brauchen, ob Sie die Bescheinigung übersetzen und/oder legalisieren lassen müssen.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).

Nützliche Informationen

Was ist eine Konsularbescheinigung? (Informationen auf Englisch).