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Beantragung einer Personenstandsbescheinigung in Deutschland

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Sind Sie niederländischer Staatsangehöriger, wohnen Sie in Deutschland, und benötigen Sie eine Personenstandsbescheinigung? Diese können Sie per E-Mail bei der niederländischen Botschaft in Berlin beantragen.

Warning: Werden Sie in den Niederlanden im Melderegister (Basisregistratie Personen/BRP) geführt? Dann beantragen Sie die Bescheinigung in der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Möglicherweise müssen Sie die Bescheinigung übersetzen und legalisieren lassen, bevor Sie sie im Ausland verwenden können.

Die Personenstandsbescheinigung können Sie wie folgt per E-Mail beantragen:

1. Schritt: Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen.

Bei der Beantragung der Bescheinigung müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Welche das sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Möglicherweise müssen Sie Dokumente übersetzen und legalisieren lassen, bevor Sie sie im Ausland verwenden können.

Bei der Beantragung der Personenstandsbescheinigung müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen niederländischen Pass oder Personalausweis.
  • Eine Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde (Meldeamt oder Bürgeramt), in der Sie wohnen, mit Angabe Ihrer Adresse und Ihres Familienstandes. Sie fordern dieses Dokument als erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben des Familienstandes/Civilstandes an. Dieses Dokument können Sie bei der Gemeinde anfordern, in der Sie gemeldet sind. In vielen Kommunen ist dies online möglich. Das Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein.
    Weitere Informationen dazu, wie und wo Sie das Dokument beantragen können, finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
  • Eine ausgefüllte un unterschriebene Einwilligungserklärung Versand dokumente.

Zusätzliche Dokumente, wenn Sie bereits seit vielen Jahren nicht mehr in den Niederlanden wohnen

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann müssen Sie zusätzliche Dokumente (aus Ihrem Wohnland) vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie weder verheiratet noch geschieden sind. Können Ihnen vor Ort keine solchen offiziellen Dokumente ausgestellt werden, können Sie z. B. auch Unterlagen von der Ausländerbehörde, dem Finanzamt oder einer Versicherung vorlegen.

Attention: Beantragen Sie eine Personenstandsbescheinigung, weil Sie heiraten wollen? Dann benötigen Sie auch eine Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin.

Bei der Beantragung der Personenstandsbescheinigung müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen niederländischen Pass oder Personalausweis.
  • Eine Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde (Meldeamt oder Bürgeramt), in der Sie wohnen, mit Angabe Ihrer Adresse und Ihres Familienstandes. Sie fordern dieses Dokument als erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben des Familienstandes/Civilstandes an. Dieses Dokument können Sie bei der Gemeinde anfordern, in der Sie gemeldet sind. In vielen Kommunen ist dies online möglich. Das Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein.
    Weitere Informationen dazu, wie und wo Sie das Dokument beantragen können, finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
  • Eine Scheidungsurkunde, ein Scheidungsurteil, eine Bescheinigung über eine frühere eingetragene Partnerschaft oder eine Sterbeurkunde.
  • Eine ausgefüllte un unterschriebene Einwilligungserklärung Versand dokumente.

Zusätzliche Dokumente, wenn Sie bereits seit vielen Jahren nicht mehr in den Niederlanden wohnen

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann müssen Sie zusätzliche Dokumente (aus Ihrem Wohnland) vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie weder verheiratet noch geschieden sind. Können Ihnen vor Ort keine solchen offiziellen Dokumente ausgestellt werden, können Sie z. B. auch Unterlagen von der Ausländerbehörde, dem Finanzamt oder einer Versicherung vorlegen.

Attention: Beantragen Sie eine Personenstandsbescheinigung, weil Sie heiraten wollen? Dann benötigen Sie auch eine Kopie des gültigen Passes oder Personalausweises Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin.

Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie möglicherweise übersetzen und legalisieren lassen.

Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengetragen? Erstellen Sie dann von jedem Dokument eine PDF-Datei. Es ist nicht möglich, Fotos von Ihren Dokumenten zu verwenden.

2. Schritt: Senden Sie die Dokumente per E-Mail an die Botschaft

Senden Sie eine E-Mail an die niederländische Botschaft in Berlin:

bln-ca-doc@minbuza.nl

Ihre E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Bescheinigung (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Anfangsbuchstabe(n) Ihres Vornamens und Ihren Nachnamen (in der Betreffzeile Ihrer Mail)
  • Ihre (Mobil-)Telefonnummer
  • Verwendungszweck der Bescheinigung. Dieser Zweck wird in die Bescheinigung eingetragen.
Attention: Soll Ihnen die Bescheinigung per Post zugeschickt werden, müssen Sie dies in Ihrer Mail deutlich angeben. Vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift zu vermelden.

Fügen Sie die PDF-Dokumente Ihrer E-Mail als Anhänge bei.

Ist Ihr Antrag nicht vollständig? Gibt es Unklarheiten oder Fragen? Dann müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente einreichen.

Mit der App »KopieID« können Sie Ihr Ausweisdokument mit Ihrem Smartphone oder Tablet auf sichere Weise kopieren. Näheres zu der App lesen Sie auf Rijksoverheid.nl (Informationen auf Niederländisch).

Sollten die Dateien im E-Mail-Anhang zu groß sein, können Sie die Dokumente auch auf mehrere E-Mails verteilen.

3. Schritt: Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung

Für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung fallen Gebühren an. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit den folgenden Informationen:

  • Referenznummer für die Zahlung der Gebühren
    Geben Sie diese Nummer bei der Überweisung im Feld »Verwendungszweck« an; andernfalls verzögert sich die Ausstellung der Bescheinigung.
  • Zahlungsweise
    Überweisen Sie den Gesamtbetrag in Euro auf das Konto des niederländischen Außenministeriums in Den Haag.

Beachten Sie bitte die Zahlungshinweise, die Sie erhalten haben.

Eine Konsularbescheinigung kostet € 30.

4. Schritt: Erhalt der Bescheinigung

Nach dem Eingang und der Verarbeitung Ihrer Zahlung nimmt die Bearbeitung Ihres Antrags durchschnittlich 10 Werktage in Anspruch. Müssen Sie Unterlagen nachreichen, weil Ihr Antrag nicht vollständig war, verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Sobald Ihre Zahlung eingegangen und die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre Bescheinigung per E-Mail oder, wenn Sie darum gebeten haben, per Post zugesandt.

Sie erhalten die Bescheinigung als mehrsprachiges Formular in den Sprachen Niederländisch, Englisch, Französisch und Deutsch. Wenn Sie die Bescheinigung in einer anderen Sprache benötigen, müssen Sie sie von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Informieren Sie sich bei der Stelle, für die Sie die Bescheinigung brauchen, ob Sie die Bescheinigung übersetzen und/oder legalisieren lassen müssen.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).

Nützliche Informationen

Was ist eine Konsularbescheinigung? (Informationen auf Englisch).