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Was muss ich bedenken, wenn ich in Deutschland heiraten möchte?

Language selection:Deutsch

Wenn Sie als Niederländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen und möglicherweise zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich in Deutschland heiraten?

Informieren Sie sich bei der Stelle, bei der Sie die Ehe schließen wollen, ob Sie als niederländischer Staatsangehöriger in Deutschland gemäß den geltenden Vorschriften heiraten dürfen. In Deutschland wenden Sie sich dafür an das Standesamt.

In Deutschland können Sie eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen.

Es ist nicht möglich, in der niederländischen Botschaft zu heiraten.

Voraussetzungen für die Eheschließung

Wenn Sie als Niederländer heiraten möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie und Ihr(e) Partner(in) müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie als Minderjährige(r) im Ausland heiraten, erkennen die Niederlande die Verbindung erst an, wenn Sie beide das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie und Ihr(e) Partner(in) dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann benötigen Sie die Einwilligung des Vormunds oder des Bezirksgerichts (kantonrechter).
  • Bestimmte Verwandte dürfen nicht miteinander die Ehe eingehen oder eine Partnerschaft eintragen lassen, nämlich Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder sowie Brüder und Schwestern.

Für die Eheschließung in Deutschland erforderliche Unterlagen

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis weisen Sie nach, dass Sie und Ihr(e) Partner(in) nach dem Gesetz heiraten dürfen. Bei der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie andere Unterlagen vorlegen.

Nähere Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis und zur Beantragung

Fordern Sie Ihre Geburtsurkunde oder eine Abschrift davon bei der Gemeinde an, in der Sie geboren worden sind.

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, benötigen Sie eine Wohnsitzbescheinigung. Eine solche Bescheinigung Ihres (Haupt-)Wohnsitzes erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt (Erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben des Familienstandes).

Attention: Die erweiterte Meldebescheinigung hat in einigen Gemeinden einen anderen Namen, z. B. Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung.

Sind Sie geschieden? Dann brauchen Sie:

  • einen Nachweis über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften:
    • eine Kopie des Scheidungs- und/oder Aufhebungsurteils mit Angabe des Datums der Rechtskraft: Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk (diesen Nachweis erhalten Sie bei dem Gericht, das die Scheidung ausgesprochen hat), oder
    • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über die Scheidung bzw. Aufhebung (diese Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde)
  • sofern relevant: eine Bescheinigung über Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe.

Sind Sie verwitwet? Dann brauchen Sie:

  • Nachweise über die Auflösung aller Vorehen oder Lebenspartnerschaften:
    • eine Kopie der Sterbeurkunde (diese erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe geschlossen haben) oder
    • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, mit Vermerk über den Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners (diese erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe geschlossen haben)
Attention: Die Dokumente dürfen am Tag der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein. Einige der Dokumente müssen Sie möglicherweise übersetzen und/oder legalisieren lassen, bevor Sie sie in Deutschland verwenden können. Die zuständigen Stellen sind in dieser Frage streng.

Wird meine Ehe in den Niederlanden anerkannt?

Eine Ehe, die in Deutschland geschlossen wurde, wird in den Niederlanden anerkannt.

Muss ich meine Ehe in den Niederlanden eintragen lassen?

Ob Sie Ihre in Deutschland geschlossene Ehe in den Niederlanden eintragen lassen müssen, hängt davon ab, wo Sie wohnen.

Wohnen Sie in den Niederlanden? Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Ehe bei Ihrer Gemeinde eintragen zu lassen. Hierzu benötigen Sie Ihre Eheurkunde. Sie benötigen keine Übersetzung Ihrer Eheurkunde. Sie können eine mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister anfordern.

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande? Dann können Sie die Eheurkunde bei der Stadt Den Haag in eine niederländische Urkunde umwandeln lassen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Es würde es jedoch vereinfachen, wenn Sie in der Zukunft einen Auszug aus dem Eheregister benötigen.

Nähere Informationen zur Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe in den Niederlanden (Informationen auf Englisch)

Zusätzliche Informationen

Bei einer Eheschließung in Deutschland können Sie sich entscheiden, ob Sie nach deutschem oder nach niederländischem Namensrecht heiraten möchten.

Annahme eines anderen Namens

Haben Sie sich für das deutsche Namensrecht entschieden, und nehmen Sie im Zuge der Eheschließung einen anderen Namen an? Damit ändern Sie Ihre Namensführung.

Attention: Mit der Eheschließung ändert sich Ihr Name offiziell in Deutschland. Diese Namensänderung wird nicht automatisch in den Niederlanden anerkannt. Das bedeutet, dass Sie dann in Deutschland offiziell einen anderen Namen als in den Niederlanden führen. Hieraus können sich Probleme ergeben.

Sie können den Namen in Ihrem niederländischen Reisepass oder Personalausweis ändern lassen. Dafür müssen Sie die im Ausland erfolgte Änderung des Familiennamens anerkennen lassen. Dies können Sie im Zuge der Beantragung eines neuen niederländischen Reisepasses oder Personalausweises vornehmen lassen. Der Name, den Sie bei Ihrer Eheschließung angenommen haben, wird dann in Ihren neuen Pass bzw. Ausweis eingetragen. Das bedeutet, dass Ihr eigener Nachname möglicherweise gestrichen und durch den neuen Namen im Ausweisdokument ersetzt wird.

Attention: Haben Sie sich für das deutsche Namensrecht entschieden, und nehmen Sie im Zuge der Eheschließung einen anderen Namen an? Dann können Sie bei der Stadt Den Haag außer Ihrer Eheschließung auch die Namensänderung eintragen lassen. Die Stadt Den Haag nimmt dann die entsprechende Namensänderung in Ihrer Geburtsurkunde vor.

Keine Annahme eines anderen Namens

Haben Sie sich für das deutsche Namensrecht entschieden, und nehmen Sie im Zuge der Eheschließung keinen anderen Namen an? Dann ändert sich nichts, Sie behalten Ihren eigenen Nachnamen. Bei der Beantragung eines neuen Reisedokuments können Sie den Namen Ihres Partners möglicherweise mit eintragen lassen.

Haben Sie sich für das niederländische Namensrecht entschieden? Dann ändert sich nichts, Sie behalten Ihren eigenen Nachnamen. Bei der Beantragung eines neuen Reisedokuments können Sie den Namen Ihres Partners möglicherweise mit eintragen lassen.
Nähere Informationen zur Eheschließung in Deutschland finden Sie (auf Deutsch) auf den Websites der zuständigen deutschen Stellen.

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).