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Beantragung eines niederländischen Passes oder Personalausweises, wenn Sie in Österreich wohnhaft sind

Language selection:Deutsch

Möchten Sie einen niederländischen Reisepass oder Personalausweis beantragen und wohnen Sie in Österreich? Dann gehen Sie bitte wie im Folgenden beschrieben vor.

1. Schritt: Erstellen Sie Ihre persönliche Checkliste

Bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweises müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Anhand der persönlichen Checkliste können Sie feststellen, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Erstellen Sie für jeden Antrag eine eigene Checkliste, z. B. eine für Sie selbst und eine für Ihr Kind. Die Checkliste ist auf Englisch verfügbar.

Haben Sie eine Checkliste erstellt? Fahren Sie mit dem 2. Schritt fort.

2. Schritt: Informieren Sie sich über zusätzliche Anforderungen

Laut Ihrer persönlichen Checkliste (1. Schritt) benötigen Sie für die Beantragung eines Passes oder Personalausweises Dokumente aus Österreich. Im Folgenden lesen Sie, um welche Dokumente es sich handelt und ob Sie diese legalisieren und/oder übersetzen lassen müssen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. Legen Sie hierfür eines der folgenden Dokumente vor:

  • eine vom Magistrat oder Gemeindeamt Ihres Wohnorts ausgestellte Meldebestätigung für amtliche Zwecke. Das Ausstellungsdatum dieses Dokuments darf höchstens ein Jahr zurückliegen.
  • wenn Sie auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen: einen gültigen österreichischen Pass oder Personalausweis.
  • Wenn Sie erstmals einen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen, legen Sie die Geburtsurkunde als Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt vor.

Wohnen Sie in Deutschland? Legen Sie dann eines der folgenden Dokumente vor:

  • einen Auszug aus dem Melderegister Ihres Wohnortes mit Angabe der Staatsangehörigkeit. Diese sog. erweiterte Meldebescheinigung können Sie bei der Gemeinde beantragen, in der Sie gemeldet sind.
  • Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann müssen Sie eine Meldebescheinigung eines niederländischen Elternteils vorlegen.
  • Wenn Sie erstmals einen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen, legen Sie die Geburtsurkunde als Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt vor.

Wohnen Sie in der Slowakei? Legen Sie dann eines der folgenden Dokumente vor:

  • einen Aufenthalts-Ausweis;
  • wenn Sie auch die slowakische Staatsangehörigkeit besitzen: einen gültigen slowakischen Pass oder Personalausweis.
  • Wenn Sie erstmals einen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen, legen Sie die Geburtsurkunde als Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt vor.

Sind Sie im Besitz einer in Österreich ausgestellten Geburts- oder Heiratsurkunde? Diese Dokumente brauchen nicht legalisiert zu werden.

Sind Sie im Besitz eines anderen in Österreich ausgestellten Dokuments oder eines in einem anderen Land ausgestellten Dokuments? Überprüfen Sie hier, ob Sie das Dokument legalisieren lassen müssen (Informationen auf Englisch).

Auf Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch verfasste Dokumente können Sie ohne Übersetzung vorlegen.

Wenn Ihr Dokument in einer anderen Sprache ausgestellt wurde, müssen Sie es von einem beeidigten Übersetzer übersetzen lassen. Mehrsprachige Registerauszüge brauchen nicht übersetzt zu werden, denn diese Standardformulare sind bereits in neun Sprachen verfasst.

3. Schritt: Terminvereinbarung

Haben Sie alle Dokumente beisammen, die Sie laut Ihrer Checkliste beim 1. Schritt benötigen? Und erfüllen diese Dokumente die im 2. Schritt genannten Anforderungen? Dann können Sie einen in Österreich oder den Niederlanden vereinbaren. Möchten Sie sowohl einen Pass als auch einen Personalausweis beantragen? Dann müssen Sie für jedes Ausweispapier einen eigenen Termin vereinbaren.

Warning:

Bringen Sie alle Dokumente aus Ihrer Checkliste mit zu Ihrem Termin. Drucken Sie auch die Checkliste aus und bringen Sie sie zu Ihrem Termin mit. Wir können Ihren Antrag nicht bearbeiten, wenn ein Dokument fehlt.

  • Formular zur Beantragung eines Passes oder Personalausweises (ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben) (informationen auf Englisch)
  • Zustimmungserklärung des Elternteils / Sorgeberechtigen eines minderjährigen Antragstellers. Beantragen Sie einen Pass für Ihr Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder einen Personalausweis für Ihr Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? Und kann ein Elternteil nicht persönlich anwesend sein? Dann muss dieser Elternteil die Zustimmungserklärung ausfüllen und unterzeichnen. Außerdem muss beim Termin eine Kopie des Passes oder Personalausweises dieses Elternteils vorgelegt werden, die von ihm datiert und unterschrieben ist.
  • Pass oder Personalausweis Bringen Sie all Ihre niederländischen und/oder ausländischen Pässe und Personalausweise mit, auch wenn sie bereits abgelaufen sind.

Zur Online-Terminvereinbarung bei der Botschaft in Wien (Informationen auf Englisch)

Terminänderung oder -stornierung

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält auch einen Link, über den Sie Ihren Termin ändern oder stornieren können.

Sie können Ihren Pass oder Personalausweis auch in einer niederländischen Grenzgemeinde oder auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol beantragen. In diesem Fall sind der 4. und 5. Schritt für Sie nicht relevant.

4. Schritt: Persönlich erscheinen

Zur Beantragung eines Passes oder Personalausweises müssen Sie persönlich erscheinen, auch wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bringen Sie alle in Ihrer persönlichen Checkliste aufgeführten Unterlagen zu Ihrem Termin mit. In der Checkliste ist auch angegeben, ob Sie das jeweilige Dokument im Original und/oder als Kopie vorlegen müssen. Drucken Sie auch das ausgefüllte Antragsformular aus und bringen Sie es mit.

Wenn Dokumente legalisiert und/oder übersetzt werden müssen, bringen Sie bitte die legalisierte und/oder übersetzte Fassung mit.

Die Kosten der Beantragung eines Passes oder Personalausweises finden Sie in der Übersicht der Konsulargebühren in Österreich.

Bei Beantragung eines Passes oder Personalausweises in einer Grenzgemeinde und am Flughafen Schiphol fallen niedrigere Gebühren an.

Nein. Wenn Sie Ihren alten Pass oder Personalausweis noch benötigen, können Sie ihn behalten.

Wann muss ich meinen alten Pass oder Personalausweis abgeben?

Wenn Sie Ihren neuen Pass oder Personalausweis persönlich abholen, geben Sie Ihr altes Ausweisdokument bei dieser Gelegenheit ab.

Wenn Sie sich Ihren neuen Pass oder Personalausweis zuschicken lassen, müssen Sie zunächst Ihr altes Ausweisdokument an die Botschaft senden. Erst nach Eingang Ihres alten Passes oder Personalausweises sendet die Botschaft Ihnen das neue Ausweisdokument zu. Das bedeutet, dass Sie während einer bestimmten Zeit keinen Pass oder Personalausweis haben. Wenn Sie Ihren alten Pass oder Personalausweis zurückerhalten möchten, weisen Sie die Botschaft darauf hin.

Mein alter Pass enthält ein Visum oder einen Aufenthaltstitel, was geschieht damit?

Wenn Ihr alter Pass Visa oder Aufenthaltstitel enthält, die Sie weiterhin nutzen möchten, weisen Sie bei der Abgabe Ihres alten Passes bitte darauf hin. Die betreffenden Seiten werden dann nicht entwertet.

5. Schritt: Pass oder Personalausweis abholen oder zuschicken lassen

Die Ausstellung eines neuen Passes oder Personalausweises dauert in der Regel etwa vier Wochen. Falls bei der Antragstellung ein Dokument fehlte, werden Sie hierüber informiert. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert dann entsprechend länger. Sie haben drei Monate Zeit, Ihren neuen Pass oder Personalausweis abzuholen oder sich zuschicken zu lassen. Nach Verstreichen dieser Frist wird das Dokument vernichtet.

Sie können Ihren neuen Pass oder Personalausweis bei der Botschaft in Wien zu folgenden Zeiten abholen:

  • montags bis donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dafür brauchen Sie keinen Termin zu vereinbaren. Beachten Sie bitte die Tage, an denen die Botschaft geschlossen ist (Informationen auf Englisch).

Sie können sich Ihren neuen Pass auch per Einschreiben zuschicken lassen. Unterschreiben Sie hierzu die Erklärung zum Haftungsausschluss bei Postversand und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit. Sie müssen dann bei diesem Termin 7,00 Euro Versandkosten für den Versand in die Niederlande und 14,00 Euro für den Versand nach Deutschland oder in die Slowakei zahlen.

Einen neuen Personalausweis können Sie sich in der Regel nicht zuschicken lassen. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung, ob dies eventuell doch möglich ist.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).