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Erstmalige Beantragung eines niederländischen Reisepasses oder Personalausweises im Ausland

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Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und besitzen Sie oder Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit, aber noch keinen niederländischen Pass oder Personalausweis? Dann können Sie erstmalig einen niederländischen Pass oder Personalausweis beantragen. Dabei durchlaufen Sie dasselbe Verfahren – unabhängig davon, ob Sie für sich selbst oder für Ihr Kind den Antrag stellen.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Pass oder Personalausweis beantragen. Gehen Sie dafür wie folgt vor: Erstmalige Beantragung eines Passes oder Personalausweises (Informationen auf Englisch).

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die niederländische Staatsangehörigkeit (noch) besitzen? Weitere Informationen zum Thema niederländische Staatsangehörigkeit im Ausland.

Wenn Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie für es einen Pass oder Personalausweis beantragen. Je nach Alter Ihres Kindes kann es den Antrag auch selbst stellen.

Pass
Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann müssen Sie den Pass beantragen. Dafür müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Antrag bei einer niederländischen Auslandsvertretung oder einer Visumagentur stellen. Können Sie oder kann der andere Elternteil nicht persönlich anwesend sein, müssen Sie bzw. muss der andere Elternteil ein Zustimmungsformular unterzeichnen.

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet? Dann kann es selbst den Pass beantragen, benötigt dafür aber Ihre Zustimmung wie auch die des anderen Elternteils. In dem Fall müssen sowohl Sie als auch der andere Elternteil ein Zustimmungsformular unterzeichnen. Sie brauchen dann nicht persönlich zur Antragstellung zu erscheinen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs kann Ihr Kind selbständig einen Pass beantragen; die Zustimmung der Eltern ist dann nicht mehr erforderlich.

Dafür ist wie folgt vorzugehen: Erstmalige Beantragung eines Passes (Informationen auf Englisch). Ihr Kind absolviert die gleichen Verfahrensschritte, wenn es selbst den Antrag stellt. 

Personalausweis
Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann müssen Sie den Personalausweis beantragen. Dafür müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Antrag bei einer niederländischen Auslandsvertretung oder einer Visumagentur stellen. Können Sie oder kann der andere Elternteil nicht persönlich anwesend sein, müssen Sie bzw. muss der andere Elternteil ein Zustimmungsformular unterzeichnen.

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet? Dann kann es selbst den Personalausweis beantragen, Sie brauchen dann nicht persönlich zur Antragstellung zu erscheinen. Auch die Zustimmung der Eltern ist dann nicht erforderlich.

Dafür ist wie folgt vorzugehen: Erstmalige Beantragung eines Personalausweises (Informationen auf Englisch). Ihr Kind absolviert die gleichen Verfahrensschritte, wenn es selbst den Antrag stellt. 

Kontakt

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