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Beantragung eines neuen niederländischen Passes oder Personalausweises für mein Kind im Ausland

Language selection:Deutsch

Besitzt Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit und wohnen Sie im Ausland? Dann können Sie für Ihr Kind einen (neuen) niederländischen Pass oder Personalausweis beantragen. Unabhängig davon, ob Sie erstmalig einen Pass oder Personalausweis oder ein neues Dokument beantragen, das Verfahren ist dasselbe.

Wenn Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie seinen ersten Pass oder Personalausweis für es beantragen. Je nach Alter Ihres Kindes kann es den Antrag auch selbst stellen.

Unter 12 Jahren

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann müssen Sie den ersten Pass oder Personalausweis für es beantragen. Lesen Sie hier, wie Sie dafür vorgehen müssen: Erstmalige Beantragung eines Passes oder Personalausweises

Hinweis:

Attention: Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Kind zur Antragstellung erscheinen. Können Sie oder kann der andere Elternteil nicht persönlich anwesend sein, müssen Sie bzw. muss der andere Elternteil ein Zustimmungsformular unterzeichnen.
Attention:

Zu Ihrem Termin müssen Sie die Geburtsurkunde im Original und in Kopie vorlegen. In der Geburtsurkunde müssen der Geburtsort und die vollständigen Namen beider Elternteile vermerkt sein. Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde, müssen Sie die ausländische Geburtsurkunde unter Umständen erst übersetzen und legalisieren lassen.

Ab 12 Jahren

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet? Dann kann es selbst einen Pass oder Personalausweis beantragen, wobei es für einen Pass Ihre Zustimmung benötigt. Weitere Informationen: Erstmalige Beantragung eines niederländischen Passes oder Personalausweises im Ausland.

Wenn Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie einen neuen Pass oder Personalausweis für es beantragen. Je nach Alter Ihres Kindes kann es den Antrag auch selbst stellen.

Unter 12 Jahren

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann müssen Sie den neuen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen. Lesen Sie hier, wie Sie dafür vorgehen müssen: Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises

Attention: Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Kind zur Antragstellung erscheinen. Können Sie oder kann der andere Elternteil nicht persönlich anwesend sein, müssen Sie bzw. muss der andere Elternteil ein Zustimmungsformular unterzeichnen.

Ab 12 Jahren

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet? Dann kann es selbst einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen, wobei es für einen Pass Ihre Zustimmung benötigt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs kann Ihr Kind selbständig einen neuen Pass beantragen; Ihre Zustimmung oder die des anderen Elternteils ist dann nicht mehr erforderlich.

Lesen Sie hier, wie dafür vorzugehen ist: Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises. Ihr Kind absolviert die gleichen Verfahrensschritte, wenn es selbst den Antrag stellt.