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Beantragung eines Ersatzpapiers in Österreich

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Ist Ihnen in Österreich Ihr Pass oder Ihr Personalausweis gestohlen worden oder verlorengegangen und benötigen Sie für eine bevorstehende Reise ein Ersatzpapier? Gehen Sie bei der Beantragung eines solchen Ersatzpapiers wie folgt vor.

Attention: Sie benötigen unter Umständen kein Ersatzpapier. In bestimmten Fällen können Sie ohne Pass oder Personalausweis reisen. Damit sparen Sie Zeit und Geld. Kontrollieren Sie zunächst, ob Sie wirklich ein Ersatzpapier benötigen.

Folgen Sie diesen Schritten

Senden Sie schnellstmöglich eine E-Mail an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat in Österreich: wen-ca@minbuza.nl. Übermitteln Sie dabei folgende Angaben oder Dokumente:

  • einen Scan oder ein Foto Ihres gestohlenen/verlorengegangenen Passes bzw. Personalausweises. Haben Sie weder einen Scan noch ein Foto? Übermitteln Sie dann die folgenden Daten gemäß den Angaben in Ihrem gestohlenen/verlorengegangenen Pass oder Personalausweis:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihr Geburtsdatum
    • den Namen der Stelle, die den Pass bzw. Personalausweis ausgestellt hat (Bürgermeister(in) von ... , Botschafter(in) in ... )
    • das Ausstellungsdatum
  • eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind
  • einen Nachweis, dass Sie Ihre Reise nicht aufschieben können, etwa Ihren Reiseplan, Flugdaten, andere Reservierungen oder ein Schreiben Ihres Arbeitgebers
  • Ihren aktuellen Aufenthaltsort

Die Botschaft bzw. das Generalkonsulat bittet um Genehmigung des Außenministeriums für die Ausstellung eines Ersatzpapiers. Dies dauert in der Regel 1 bis 3 Arbeitstage. Wenn Sie keine Kopie Ihres verlorengegangenen oder gestohlenen Passes oder Personalausweises mitgeschickt haben, kann es länger dauern.

Wenn das Außenministerium die Ausstellung des Ersatzpapiers genehmigt hat, nimmt die Botschaft bzw. das Generalkonsulat Kontakt zu Ihnen auf, um mit Ihnen zu besprechen, wo und wann Sie das Ersatzpapier beantragen können.

Anzeige erstatten

Während Sie auf eine Antwort warten, können Sie bei der örtlichen Polizei Anzeige wegen des Verlusts bzw. Diebstahls Ihres Ausweisdokuments erstatten. Das ist nicht vorgeschrieben, kann aber von Vorteil sein. Lassen Sie sich einen schriftlichen Nachweis über die Anzeige geben, Sie benötigen ihn möglicherweise zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder den Behörden vor Ort.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung vorlegen:

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (Informationen auf Englisch)
  • eine vollständig ausgefüllte Erklärung über den Verlust eines Reisedokuments (C2-Formular, Informationen auf Englisch)
  • zwei Passfotos, die den einschlägigen niederländischen Anforderungen genügen (Übersicht über die Fotografen, an die Sie sich dafür in Österreich wenden können, Informationen auf Englisch)
  • einen Nachweis, dass Sie Tourist sind oder dass Sie Ihre Reise nicht aufschieben können
  • wenn Sie per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff reisen: Tickets für Ihre weitere Reise
  • falls vorhanden: ein Foto oder Scan Ihres verlorengegangenen oder gestohlenen Passes oder Personalausweises
  • falls vorhanden: andere Ausweisdokumente oder Fotos oder Scans davon
  • falls vorhanden: einen schriftlichen Nachweis über die Anzeige des Verlusts oder Diebstahls Ihres Passes oder Personalausweises

Ersatzpapier für eine minderjährige Person

Wenn Sie ein Ersatzpapier für eine minderjährige Person beantragen, benötigen Sie die Einwilligung der Eltern bzw. des Elternteils oder des Vormunds bzw. der Vormünder, die jeweils

Die Botschaft bzw. das Generalkonsulat informiert Sie darüber, wo und wann Sie zu Ihrem Termin erscheinen müssen. Nehmen Sie alle oben aufgelisteten Unterlagen zu Ihrem Termin mit.

Die Gebühren bezahlen Sie direkt vor Ort. In der Übersicht der Konsulargebühren in Österreich können Sie nachlesen, was die Ausstellung eines Ersatzpapiers kostet und wie Sie bezahlen können.

Sobald Ihr Antrag registriert ist, gilt Ihr Pass bzw. Personalausweis international als vermisst. So wird verhindert, dass ihn eine andere Person für Reisen nutzen kann. Sollten Sie allerdings Ihren Pass bzw. Personalausweis wiederfinden, können auch Sie ihn nicht mehr nutzen.

Die Botschaft bzw. das Generalkonsulat informiert Sie darüber, wo und wann Sie das Dokument abholen können. Bedenken Sie, dass ein Ersatzpapier eine kürzere Gültigkeitsdauer besitzt als ein Pass oder Personalausweis.

Wenn das Außenministerium entscheidet, dass Sie einen neuen Pass oder Personalausweis benötigen, etwa weil das Land, in das Sie reisen möchten, keine niederländischen Ersatzpapiere akzeptiert, dauert die Bearbeitung des Antrags länger. Rechnen Sie in dem Fall mit 4 Wochen.

Kontakt

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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).