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Beantragung eines neuen niederländischen Passes oder Personalausweises im Ausland

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Wohnen Sie im Ausland und ist Ihr niederländischer Pass bzw. Personalausweis nicht mehr lange gültig? Ohne gültigen Pass oder Personalausweis dürfen Sie nicht reisen. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen. Unabhängig davon, ob Sie einen neuen Pass oder Personalausweis für sich selbst oder für Ihr Kind beantragen – das Verfahren ist dasselbe.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen. Lesen Sie hier, wie Sie dafür vorgehen müssen: Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises.

Wenn Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie einen neuen Pass oder Personalausweis für es beantragen. Je nach Alter Ihres Kindes kann es den Antrag auch selbst stellen.

Unter 12 Jahren

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann müssen Sie den neuen Pass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen. Lesen Sie hier, wie Sie dafür vorgehen müssen: Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises

Hinweis: Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Kind zur Antragstellung erscheinen. Können Sie oder kann der andere Elternteil nicht persönlich anwesend sein, müssen Sie bzw. muss der andere Elternteil ein Zustimmungsformular unterzeichnen.

Ab 12 Jahren

Hat Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet? Dann kann es selbst einen neuen Pass oder Personalausweises beantragen, wobei es für einen Pass Ihre Zustimmung benötigt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs kann Ihr Kind selbst einen neuen Pass beantragen; Ihre Zustimmung oder die des anderen Elternteils ist dann nicht mehr erforderlich.

Lesen Sie hier, wie dafür vorzugehen ist: Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises. Wenn Ihr Kind den Antrag selbst stellt, sind dieselben Verfahrensschritte zu durchlaufen.