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Ich befinde mich im Ausland, und mein Aufenthaltstitel für die Niederlande ist nicht mehr (lange) gültig. Was nun?

Language selection:Deutsch

Halten sie sich im Ausland auf und ist Ihr Aufenthaltstitel für die Niederlande nicht mehr (lange) gültig? Gehen Sie dann wie folgt vor.

Attention: Sind Sie in den Niederlanden und planen Sie, demnächst zu verreisen, aber die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels läuft in der geplanten Reisezeit ab? Dann stellt sich die Situation anders dar. Lesen Sie auf der Website des IND, was Sie tun müssen, wenn die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels in den Niederlanden abläuft (Informationen auf Englisch). 

1. Schritt: Verlängern oder erneuern Sie Ihren Aufenthaltstitel

Sehen Sie auf Ihrem Aufenthaltstitel (der Karte) nach, ob er befristet (Typ I oder III) oder unbefristet (Typ II oder IV) ist. Wählen Sie dann die auf Sie zutreffende Situation aus, um zu erfahren, ob Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern oder erneuern müssen.

Ist Ihr befristeter Aufenthaltstitel nicht mehr gültig? Beantragen Sie beim Amt für Einwanderung und Einbürgerung (IND) eine Verlängerung. Auf der Website des IND lesen Sie, was Sie dafür tun müssen und welche Voraussetzungen gelten.

Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels (Informationen auf Englisch)

Die Bearbeitung des Antrags dauert maximal 90 Tage. Kontrollieren Sie beim 2. Schritt, ob Sie für Ihre Reise in die Niederlande ein Visum benötigen.  

Attention:

Wissensmigranten, ausländische Studierende oder Forschungskräfte können den Antrag nicht selbst stellen; für sie muss die betreffende Bildungseinrichtung oder der Arbeitgeber die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen.

Auch auf einem unbefristeten Aufenthaltstitel ist ein Ablaufdatum angegeben. Sorgen Sie dafür, das Dokument vor diesem Datum zu erneuern. Dazu sind Sie zwar nicht verpflichtet, es empfiehlt sich aber, weil verschiedene Stellen die Vorlage Ihres Aufenthaltstitels verlangen können. Denken Sie hier etwa an Banken, Telefongesellschaften oder Fahrschulen.

Auf der Website des IND erfahren Sie, wie Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Den Antrag können Sie vom Ausland aus oder nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande stellen.

Erneuerung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Informationen auf Englisch)

2. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie der Visumpflicht unterliegen 

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, für das eine Visumpflicht gilt, benötigen Sie ein Visum. Konsultieren Sie deshalb zunächst die Liste der Länder, die der Visumpflicht unterliegen, und wählen Sie dann die auf Sie zutreffende Situation aus.

A

Afghanistan
Ägypten
Algerien
Angola 
Äquatorialguinea
Armenien
Aserbaidschan
Äthiopien

B

Bahrain 
Bangladesch
Belarus 
Belize 
Benin
Bhutan 
Bolivien 
Botsuana 
Bosnien und Herzegowina (sofern Sie nicht im Besitz eines biometrischen Passes sind)  
Burkina Faso 
Burundi 

C

China 

D

Dominikanische Republik
Dschibuti 

E

Ecuador
Elfenbeinküste
Eritrea Eswatini

F

Fidschi

G

Gabun 
Gambia 
Ghana 
Guinea 
Guinea-Bissau 
Guyana

H

Haiti

I

Indien 
Indonesien 
Irak  
Iran

J

Jamaika 
Jemen 
Jordanien

K

Kambodscha
Kap Verde
Kamerun  Kasachstan
Kenia
Kirgisistan
Komoren
Kongo, Demokratische Republik 
Kongo, Republik
Kuba 
Kuwait 

L

Laos 
Lesotho  
Libanon  
Liberia 
Libyen

M

Madagaskar 
Malawi 
Malediven 
Mali 
Marokko 
Mauretanien 
Mongolei 
Mosambik 
Myanmar  

N

Namibia 
Nauru  
Nepal 
Niger  
Nigeria  
Nordkorea 

O

Oman

P

Pakistan
Papua-Neuguinea
Philippinen

R

Ruanda
Russland

S

São Tomé und Príncipe Sambia
Saudi-Arabien
Senegal Sierra Leone Simbabwe
Somalia Sri Lanka  Südafrika
Sudan
Südsudan
Suriname 
Syrien

T

Tadschikistan 
Tansania  
Thailand 
Togo  
Tschad 
Tunesien
Türkei  
Turkmenistan  

U

Uganda
Usbekistan

V

Vietnam

Z

Zentralafrikanische Republik 

Steht das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, nicht auf der Liste der Länder, die der Visumpflicht unterliegen? Dann benötigen Sie kein Visum für Ihre Rückreise in die Niederlande.

Fragen Sie bei der betreffenden Fluggesellschaft nach, was Sie für Ihre Rückreise benötigen. Die nachstehenden Informationen auf dieser Seite sind für Sie nicht relevant.

Steht das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, auf der Liste der Länder, die der Visumpflicht unterliegen? Dann sind Sie grundsätzlich visumpflichtig; allerdings benötigen Sie nicht für jede Reise ein Visum. Überprüfen Sie beim 3. Schritt, ob Sie für Ihre Rückreise in die Niederlande ein Visum brauchen.

3. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen

Wollen Sie aus einem Land im Schengenraum in die Niederlande reisen? Dann benötigen Sie möglicherweise kein Visum für Ihre Rückreise in die Niederlande. Konsultieren Sie zunächst die Liste der Länder des Schengenraums und wählen Sie dann die auf Sie zutreffende Situation aus.

Ich reise per Auto, Bus oder Zug

Innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen durchgeführt. Sie können also ohne Visum in die Niederlande zurückreisen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das der Visumpflicht unterliegt.

Ich reise per Flugzeug

Fragen Sie bei der betreffenden Fluggesellschaft nach, ob Sie ohne gültigen Aufenthaltstitel in die Niederlande zurückreisen dürfen. 

Sollte das nicht der Fall sein, benötigen Sie ein Einreisevisum für Ihre Rückreise. Dieses Einreisevisum dient als Nachweis dafür, dass Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels waren und sich somit in den Niederlanden aufhalten dürfen. Sie müssen es ggf. bei der Fluggesellschaft oder der Grenzkontrolle vorlegen. 

Beantragung eines Einreisevisum (Informationen auf Englisch)

Sie benötigen ein Einreisevisum für Ihre Rückreise in die Niederlande. Dieses Einreisevisum dient als Nachweis dafür, dass Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels waren und sich somit in den Niederlanden aufhalten dürfen. Sie müssen es ggf. bei der Fluggesellschaft oder der Grenzkontrolle vorlegen.  

Beantragung eines Einreisevisums (Informationen auf Englisch)

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).