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Mein niederländischer Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab. Darf ich länger in den Niederlanden bleiben?

Language selection:Deutsch

Wenn Ihr niederländischer Aufenthaltstitel in Kürze abläuft und Sie haben keine Verlängerung Ihres Aufenhaltstitels beantragt, dürfen Sie sich nach Ablauf der Gültigkeit noch bis zu 90 Tage in den Niederlanden und den anderen Schengenländern aufhalten. Unter Umständen benötigen Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengenvisum). Gehen Sie wie folgt vor, um länger in den Niederlanden bleiben zu können.

1. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie ein Schengenvisum benötigen

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Visum brauchen, um länger in den Niederlanden bleiben zu können? Ob Sie ein Visum benötigen, hängt unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Prüfen Sie hier, ob Sie ein Visum für die Niederlande benötigen (Informationen auf Englisch)

Benötigen Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt? Das bedeutet, dass Sie ein gültiges Schengenvisum brauchen, um länger in den Niederlanden bleiben zu dürfen. Ihr Visum muss ab dem Tag gültig sein, an dem Ihr Aufenthaltstitel abläuft. Beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig. Sie können den Antrag bereits sechs Monate vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels stellen. Lesen Sie nachstehend beim 2. Schritt, was Sie dafür tun müssen.

Benötigen Sie kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt? Nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels dürfen Sie sich noch bis zu 90 Tage in den Niederlanden und den anderen Schengenländern aufhalten. Dafür müssen Sie nichts weiter tun.

Sie müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Ausstellung Ihres Passes oder anderen Reisedokuments liegt nicht mehr als 10 Jahre zurück.
  • Ihr Pass oder anderes Reisedokument ist nach Ihrer Ausreise aus den Niederlanden und dem Schengenraum noch mindestens 3 Monate gültig.
  • Sie verfügen über hinreichende Mittel für Ihren Aufenthalt und Ihre Rückreise.

Bei Ihrer Ausreise aus dem Schengenraum wird an der Grenze kontrolliert, ob Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels waren und ob Sie nach dessen Ablauf ohne Visum noch länger bleiben durften.

2. Schritt: Legen Sie fest, in welchem Land Sie sich am längsten aufhalten möchten

Entscheiden Sie sich, ob Sie sich in den Niederlanden oder in einem anderen Schengenland am längsten aufhalten möchten. Lesen Sie danach, wo Sie Ihr Visum beantragen können.

Wenn Sie sich am längsten in den Niederlanden aufhalten möchten, können Sie Ihr Visum nur außerhalb der Niederlande beantragen. Lesen Sie beim 3. Schritt weiter.

Wenn Sie sich in einem anderen Schengenland am längsten aufhalten möchten, ist dieses Land das Hauptziel Ihrer Reise. Beantragen Sie Ihr Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes Ihres Hauptreiseziels.

Kontaktdaten der Botschaften und Konsulate in den Niederlanden(Informationen auf Englisch)

3. Schritt: Beantragen Sie ein Schengenvisum außerhalb der Niederlande

Sie können Ihr Schengenvisum bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Generalkonsulat in einem anderen Schengenland beantragen. Sie können selbst entscheiden, in welchem Schengenland Sie den Antrag stellen möchten.

Beantragung eines Schengenvisums für die Niederlande in einem anderen Schengenland(Informationen auf Englisch)

Kontakt

Benötigen Sie Hilfe? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch).