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Wie bekomme ich eine Bürgerservicenummer?

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Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und haben keine Bürgerservicenummer (BSN)? Wie Sie eine BSN bekommen können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, können Sie eine BSN erhalten, wenn Sie sich in das Register für nicht (mehr) in den Niederlanden ansässige Personen (RNI) eintragen lassen. In bestimmten Fällen können Sie auch auf einem anderen Weg eine BSN erhalten:

  • Haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente (AOW)? Dann können Sie über die Sozialversicherungsbank (Sociale Verzekeringsbank/SVB) eine Bürgerservicenummer erhalten.
  • Benötigen Sie eine BSN im Zusammenhang mit einer Erbschaftssteuer-Angelegenheit? Dann können Sie über die Steuerbehörde (Belastingdienst) eine Bürgerservicenummer erhalten.

Sie können auch eine BSN für Ihren »Zuschlagspartner« (toeslagpartner) oder Ihr Kind erhalten.

Möglichkeiten zur Gestaltung eines BSN

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande oder planen Sie einen Aufenthalt von bis zu 4 Monaten in den Niederlanden? Dann können Sie sich in das Register für nicht (mehr) in den Niederlanden ansässige Personen (RNI) eintragen lassen.

Dafür müssen Sie persönlich bei einer der 19 niederländischen Gemeinden erscheinen, in denen es einen RNI-Schalter gibt. Nach Ihrer Eintragung in das RNI erhalten Sie eine Bürgerservicenummer.

Wie kann ich mich in das Register für nicht (mehr) in den Niederlanden ansässige Personen (RNI) eintragen lassen? (Informationen auf Englisch)

Wollen Sie außerhalb der Niederlande die gesetzliche Altersrente (AOW) (Informationen auf Englisch) beantragen und verfügen Sie noch nicht über eine Bürgerservicenummer? Dann veranlasst die Sozialversicherungsbank (SVB) Ihre Eintragung in das Register für nicht (mehr) in den Niederlanden ansässige Personen (RNI). Sie brauchen dafür also nicht in die Niederlande zu reisen. Nach der Eintragung erhalten Sie Ihre Bürgerservicenummer.

Wie beantrage ich die gesetzliche Altersrente außerhalb der Niederlande? (Informationen auf Englisch)

Benötigen Sie eine Bürgerservicenummer im Zusammenhang mit einer Erbschaftssteuer-Angelegenheit? Dann können Sie eine Bürgerservicenummer bei der Steuerbehörde (Belastingdienst) beantragen. Sie brauchen dafür nicht in die Niederlande zu reisen. Sie können eine BSN für sich selbst oder für einen anderen Erben, der außerhalb der Niederlande wohnt, beantragen.

Nähere Informationen zur Beantragung einer BSN im Zusammenhang mit einer Erbschaftssteuer-Angelegenheit (Informationen auf Niederländisch)

Möchten Sie bei der Steuerbehörde (Belastingdienst) einen Zuschlag beantragen oder Angaben ändern, aber Ihr »Zuschlagspartner« (toeslagpartner) hat noch keine Bürgerservicenummer? Dann können Sie mit einem Formular der Steuerbehörde eine BSN für Ihren Zuschlagspartner beantragen (Informationen auf Niederländisch). Sie brauchen dafür nicht in die Niederlande zu reisen.

Sie erhalten dann ein Schreiben des Ministeriums für Inneres und Königreichsbeziehungen mit der Bürgerservicenummer Ihres »Zuschlagspartners«.

Wohnen Sie in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten und werden Sie in den Niederlanden studieren? Und haben Sie die niederländische Staatsbürgerschaft? Wenn Sie vor Ihrer Abreise in die Niederlande einen Antrag auf Studienfinanzierung stellen, kann DUO (die Exekutivagentur für Bildung) Sie im RNI registrieren. Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie eine BSN. MBO-Studenten unter 18 Jahren können diese Möglichkeit ebenfalls nutzen.

Studienfinanzierung bei DUO beantragen (Informationen auf Niederländisch)

Befristete Ausbildungsnummer

Beabsichtigen Sie oder Ihr Kind, in den Niederlanden eine Schule zu besuchen bzw. eine Ausbildung zu absolvieren, und haben Sie bzw. hat Ihr Kind keine Bürgerservicenummer? Dann erteilt die Durchführungsagentur für das Bildungswesen (Dienst Uitvoering Onderwijs/DUO) eine befristete Ausbildungsnummer.

Dies ist keine Bürgerservicenummer; die Ausbildungsnummer erhalten Sie von der Ausbildungseinrichtung, bei der Sie oder Ihr Kind angemeldet sind. Wenn Sie oder Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt eine Bürgerservicenummer erhalten, müssen Sie dies der Ausbildungseinrichtung mitteilen.

Umzug in die Niederlande

Ziehen Sie für mindestens 4 Monate in die Niederlande um? Dann müssen Sie sich selbst bei der Gemeinde anmelden, in der Sie wohnen werden (Informationen auf Englisch). Im Zuge dieser Anmeldung werden Ihre Daten in das Melderegister (BRP) eingetragen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie Ihre Bürgerservicenummer.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch)

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