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Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens im Ausland

Language selection:Deutsch

Sie können die niederländische Staatsangehörigkeit im Ausland eventuell im Rahmen des Optionsverfahrens erwerben. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können Ihr Kind auch für das Optionsverfahren anmelden.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet und beantrage das Optionsverfahren für mich selbst.

Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens

  • Ihre Mutter besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Ihr Vater besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit nicht in der Vergangenheit im Rahmen des Optionsverfahrens erworben.
  • Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit des Königreichs der Niederlande dar.
  • Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich Ihrer selbst, Ihrer Mutter und Ihres Vaters. Alle erforderlichen Dokumente liegen im Original und in Kopie vor. Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie erst legalisieren lassen (Informationen auf Englisch).

Bezüglich Ihrer Person vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • Ihr Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Pass bzw. Pässe Ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land der Antragstellung
  4. Das Optionserklärungsformular für Volljährige (Informationen auf Englisch).
  5. Ein Führungszeugnis. Sie beantragen dies bei den örtlichen Behörden des Landes, in dem Sie leben
Attention: Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht. Das tun Sie erst in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat.

Bezüglich Ihrer Mutter vorzulegende Dokumente

  1. Ein Nachweis ihrer niederländischen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt Ihrer Geburt.
    Hierfür können Sie eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts (Bureau Vestigingsregister) Den Haag (Informationen auf Englisch) verwenden. Darin vermerkt sind die Staatsangehörigkeit und der Familienstand Ihrer Mutter zum Zeitpunkt, an dem sie die Niederlande verließ.
  2. Eine Kopie des niederländischen Passes Ihrer Mutter und/oder, wenn möglich, eine Kopie des Passes Ihrer Mutter, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültig war.
  3. Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, falls Ihre Mutter nicht in dem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
  4. Eine Abschrift der Eheurkunde Ihrer Eltern. Darauf müssen die vollständigen Namen Ihrer Eltern und das Datum der Eheschließung vermerkt sein.
  5. Falls Ihre Mutter inzwischen (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzt: die entsprechende(n) Einbürgerungsbescheinigung(en) 
  6. Falls Ihre Mutter geschieden ist: eine Abschrift der Scheidungsurkunde
  7. Falls Ihre Mutter verstorben ist: eine Sterbeurkunde

Bezüglich Ihres Vaters vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift seiner Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • sein Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Eine Kopie seines Passes.
  3. Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, falls Ihr Vater nicht in dem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
  4. Falls möglich: eine Kopie seines Passes, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültig war.
  5. Falls Ihr Vater inzwischen (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzt: die entsprechende(n) Einbürgerungsbescheinigung(en).

Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens

  • Ihre Eltern waren zum Zeitpunkt Ihrer Geburt miteinander verheiratet.
    ODER
    Ihr Vater hat die Vaterschaft vor Ihrer Geburt anerkannt.
    ODER
    Ihre Mutter war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht verheiratet.
  • Ihre Mutter oder Ihr Vater erwarb die niederländische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens für latente niederländische Staatsbürger.
    ODER
    Ihre Mutter oder Ihr Vater ist als Nichtniederländer(in) verstorben, bevor sie bzw. er das Optionsverfahren für latente niederländische Staatsbürger beantragen konnte.
    In diesem Fall sollten Sie sich für nähere Informationen mit der Botschaft in Verbindung setzen (Informationen auf Englisch).
  • Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich Ihrer selbst und Ihrer Eltern. Alle erforderlichen Dokumente liegen im Original und in Kopie vor. Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie erst legalisieren lassen (Informationen auf Englisch).

Bezüglich Ihrer Person vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • Ihr Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Pass bzw. Pässe Ihrer aktuell geltenden Staatsangehörigkeit(en).
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land der Antragstellung.
  4. Wenn Sie verheiratet sind: eine Abschrift Ihrer Eheurkunde.
  5. Das Optionserklärungsformular für Volljährige (Informationen auf Niederländisch).
  6. Ein Führungszeugnis. Sie beantragen dies bei den örtlichen Behörden des Landes, in dem Sie leben
Attention: Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht. Das tun Sie erst in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat.

Bezüglich Ihres niederländischen Elternteils vorzulegende Dokumente

  1. Bescheinigung der mittels Optionserklärung erworbenen niederländischen Staatsangehörigkeit, Muster 1:33a
  2. Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Wohnland des Elternteils
  4. Wenn der Elternteil verheiratet ist: eine Abschrift der Eheurkunde
  5. Wenn der Elternteil geschieden ist: die Scheidungsurkunde
  6. Wenn der Elternteil verstorben ist: eine Sterbeurkunde

Bezüglich Ihres nicht-niederländischen Elternteils vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift seiner Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • der Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Kopie des Passes der derzeitigen Staatsangehörigkeit
  3. Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, falls der Elternteil nicht in dem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
  4. Falls möglich: eine Kopie seines/ihres Passes, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültig war.
  5. Falls Ihr Elternteil inzwischen (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzt: die entsprechende(n) Einbürgerungsbescheinigung(en).

Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens

  • Ihr niederländischer Vater hat Sie am oder nach dem 1. April 2003, vor dem 1. März 2009 und vor Ihrer Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt.
    ODER
    Ihr niederländischer Vater hat Sie am oder nach dem 1. April 2003, vor dem 1. März 2009 und nach Ihrer Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt und die Vaterschaft mittels eines DNA-Tests nachgewiesen.
    ODER
    Sie wurden am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009 durch die Eheschließung Ihrer Eltern nach Ihrer Geburt legitimiert.
  • Sie können die erforderlichen Dokumente vorlegen. Alle erforderlichen Dokumente liegen im Original und in Kopie vor. Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie erst legalisieren lassen (Informationen auf Englisch).

Bezüglich Ihrer Person vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss Ihr Geburtsort und der vollständige Name beider Eltern angegeben sein. Wenn der niederländische Vater nicht ausdrücklich als Erklärender in der Geburtenbescheinigung aufgeführt ist, benötigen Sie die Anerkennungsbescheinigung.
  2. Pass bzw. Pässe Ihrer aktuell geltenden Staatsangehörigkeit(en)
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land der Antragstellung
  4. Das Optionserklärungsformular für Volljährige (Informationen auf Niederländisch).
  5. Ein Führungszeugnis. Sie können dies bei den örtlichen Behörden des Landes beantragen, in dem Sie leben.
Attention: Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht. Dies tun Sie in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat.

Bezüglich Ihres niederländischen Anerkenner vorzulegende Dokumente

  1. Nachweis der niederländischen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Anerkennung
  2. Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)

Bezüglich Ihrer Mutter vorzulegende Dokumente

  1. Kopie des gültigen Passes
  2. Falls möglich: eine Kopie ihres Passes, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültig war.
  3. Erklärung, zum Zeitpunkt der Anerkennung unverheiratet zu sein

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Optionsverfahrens

  • Sie haben Ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren.
  • Sie besitzen keine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes.
  • Sie können nachweisen, dass zwischen Ihnen und der EU eine Bindung besteht.
  • Sie können die erforderlichen Dokumente vorlegen. Alle erforderlichen Dokumente liegen im Original und in Kopie vor. Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie erst legalisieren lassen (Informationen auf Englisch).

Erforderliche Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • Ihr Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Pass bzw. Pässe Ihrer aktuell geltenden Staatsangehörigkeit(en)
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land der Antragstellung
  4. Wenn Sie verheiratet sind: eine Abschrift Ihrer Eheurkunde
  5. Bist du 16 Jahre oder älter? Dann benötigen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis. Sie können dies bei den örtlichen Behörden des Landes beantragen, in dem Sie leben.
  6. Unterlagen, die Ihre Bindung mit der EU belegen, z. B.:
    • von einer öffentlichen Stelle oder Behörde (einem anderen EU-Staat als der niederländischen) ausgestellte Dokumente
    • Unterlagen Unternehmen in die EU, z. B. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Tätigkeiten als Selbständiger (Handelsregisterauszug), Schul- oder Studienbescheinigungen
    • Eigentumsnachweise von Immobilien (außerhalb der Niederlande und innerhalb die EU)
    • Zahlungsbelege für Tickets und Bordkarten (für EU-Länder)
    • Visa und Ein- und Ausreisestempel in Ihrem Pass
  7. Wenn Sie zugleich auch für Ihre Kinder von der Optionsregelung Gebrauch machen möchten: deren Geburtsurkunde oder ein anderer Abstammungsnachweis
  8. Das Optionserklärungsformular für Volljährige (Informationen auf Niederländisch).
Attention: Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht. Das tun Sie erst in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat.

Ich beantrage das Optionsverfahren für ein minderjähriges Kind

Ein minderjähriges Kind kann das Optionsverfahren nicht selbst beantragen; der Antrag muss von einem sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden. Elternteil und Kind können das Verfahren gemeinsam beantragen.

Attention: Bitte beachten Sie: Ist das Kind 16 oder 17 Jahre alt? Dann muss das Kind persönlich in der Botschaft erscheinen und bestätigen, dass es die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben möchte

Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens

  • Der niederländische Vater hat das Kind am oder nach dem 1. April 2003, vor dem 1. März 2009 und vor dessen Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt.
    ODER
    Der niederländische Vater hat das Kind am oder nach dem 1. April 2003, vor dem 1. März 2009 und nach dessen Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkannt und die Vaterschaft mittels eines DNA-Tests nachgewiesen.
    ODER
    Ein Gericht hat am oder nach dem 1. April 2003 und vor dem 1. März 2009 bestimmt, dass das Kind unter der elterlichen Gewalt eines niederländischen Vaters stand.
  • Sie können die erforderlichen Dokumente vorlegen. Alle erforderlichen Dokumente liegen im Original und in Kopie vor. Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie erst legalisieren lassen (Informationen auf Englisch).

Bezüglich des Kindes vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • der Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Pass bzw. Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en) des Kindes
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt des Kindes im Land der Antragstellung
  4. Das Optionserklärungsformular für Minderjährige bis 15 Jahre (Informationen auf Niederländisch) oder
  5. das Optionserklärungsformular für Minderjährige im Alter von 16 oder 17 Jahren (Informationen auf Niederländisch)
Attention: Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht. Dies tun Sie in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat.

Bezüglich des niederländischen Vaters vorzulegende Dokumente

  1. Nachweis der niederländischen Staatsangehörigkeit, aktuelle Nachweise und Nachweise zum Zeitpunkt der Anerkennung
  2. Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in seinem Wohnland
  4. Wenn er verheiratet ist: eine Abschrift der Eheurkunde
  5. Wenn er geschieden ist: die Scheidungsurkunde
  6. Wenn er verstorben ist: die Sterbeurkunde

Bezüglich der Mutter vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift ihrer Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • ihr Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Kopie des Passes der derzeitigen Staatsangehörigkeit
  3. Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, falls Ihre Mutter nicht in dem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.
  4. Falls möglich: eine Kopie ihres Passes, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültig war.
  5. Falls Ihre Mutter inzwischen (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzt: die entsprechende(n) Einbürgerungsbescheinigung(en).

Voraussetzungen für die Beantragung des Optionsverfahrens

  • Die Mutter oder der Vater erwarb die niederländische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens gemäß Artikel 6.1.i des niederländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes.
  • Die Eltern waren zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet.
    ODER
    Das Kind wurde vor seiner Geburt anerkannt.
    ODER
    Die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet.
    ODER
    Die Mutter oder der  Vater ist als Nichtniederländer(in) verstorben, bevor sie bzw. er das Optionsverfahren beantragen konnte.
    In diesem Fall sollten Sie sich für nähere Informationen mit der Botschaft in Verbindung setzen (Informationen auf Englisch).
  • Sie sind im Besitz aller erforderlichen Dokumente bezüglich des Kindes und beider Eltern. Alle erforderlichen Dokumente liegen im Original und in Kopie vor. Nicht-niederländische Dokumente müssen Sie erst legalisieren lassen.

Bezüglich des Kindes vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • der Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Pass bzw. Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en) des Kindes
  3. Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt des Kindes im Land der Antragstellung
  4. Das Optionserklärungsformular für Minderjährige bis 15 Jahre oder
  5. das Optionserklärungsformular für Minderjährige im Alter von 16 oder 17 Jahren.
  6. Ist Ihr Kind 16 Jahre oder älter? Dann ist auch ein Führungszeugnis erforderlich. Sie beantragen dies bei den örtlichen Behörden des Landes, in dem Sie leben
Attention: Achtung: Unterzeichnen Sie das Formular noch nicht. Das tun Sie erst in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat.

Bezüglich des niederländischen Elternteils vorzulegende Dokumente

  1. Bescheinigung der mittels Optionserklärung erworbenen niederländischen Staatsangehörigkeit, Muster 1:33a
  2. Kopie des Passes bzw. der Pässe der derzeitigen Staatsangehörigkeit(en)
  3. Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt im Land der Antragstellung
  4. Wenn der Elternteil verheiratet ist: eine Abschrift der Eheurkunde
  5. Wenn der Elternteil geschieden ist: die Scheidungsurkunde
  6. Wenn der Elternteil verstorben ist: die Sterbeurkunde

Bezüglich des anderen Elternteils vorzulegende Dokumente

  1. Eine vollständige Abschrift seiner Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister (kein vom Krankenhaus ausgestelltes Dokument). Darin muss angegeben sein:
    • der Geburtsort
    • der vollständige Name beider Eltern
  2. Kopie des Passes der derzeitigen Staatsangehörigkeit
  3. Ein Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, falls der Elternteil nicht in dem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
  4. Falls möglich: eine Kopie seines Passes, der zum Zeitpunkt der Geburt gültig war
  5. Falls der Elternteil inzwischen (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzt: die entsprechende(n) Einbürgerungsbescheinigung(en).

Wie läuft das Optionsverfahren ab?

  1. Sie tragen die für den Nachweis Ihrer niederländischen Herkunft erforderlichen Unterlagen zusammen. 
  2. Sie vereinbaren einen Termin bei einer niederländischen Botschaft oder einem niederländischen Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland. 
  3. Sie nehmen die Unterlagen zu diesem Termin in der Botschaft bzw. im Generalkonsulat mit.
  4. Dort unterzeichnen Sie die Optionserklärung.
  5. Die Erklärung wird außerdem von einem Mitarbeiter der Botschaft bzw. des Generalkonsulats unterzeichnet. 
  6. Sie entrichten die für das Optionsverfahren anfallenden Gebühren.
  7. Nach einer positiven Entscheidung, kommen Sie zur Einbürgerungszeremonie.

Nach der Einbürgerungszeremonie besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit.

Termin vereinbaren

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens? Vereinbaren Sie dann online einen Termin bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland.

Information: Gibt er in Ihrem Wohnsitzland keine niederländische Botschaft oder Generalkonsulat? Dann können Sie einen Termin bei einer Botschaft oder einem Generalkonsulat in der Region vereinbaren.

Antragsbearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 13 Wochen. Dieser Zeitraum kann einmalig um weitere 13 Wochen verlängert werden.

Kosten

Sie bezahlen die entsprechenden Konsulargebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Antragstellung.

Niederländische Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erwerben

Steht Ihnen das Optionsverfahren nicht offen? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit möglicherweise auf anderem Wege erwerben

Kontakt

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