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Beantragung eines Einreisevisums für die Niederlande in Österreich

Language selection:Deutsch

Halten Sie sich in Österreich auf und ist Ihr Aufenthaltstitel für die Niederlande verloren gegangen, gestohlen worden oder abgelaufen? Gehen Sie wie folgt vor, um ein Einreisevisum für Ihre Rückreise in die Niederlande zu beantragen.

Attention: Hinweis: Wohnen Sie nicht in den Niederlanden und möchten Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt in den Niederlanden beantragen? Beantragen Sie ein Schengenvisum.

1. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen.

Es kann sein, dass Sie für Ihre Einreise in die Niederlande ein Visum benötigen. Sind Sie sich nicht sicher, was für Sie gilt?

Aufenthaltstitel abgelaufen? Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen.

Aufenthaltstitel gestohlen oder verlorengegangen? Prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen.

2. Schritt: Tragen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen.

Der Checkliste für die Beantragung eines Einreisevisums können Sie entnehmen, welche Dokumente Sie benötigen.

Konsultieren Sie die Checkliste für die Beantragung eines Einreisevisums.

3. Schritt: E-Mail an die Botschaft

Haben Sie alle erforderlichen Dokumente zusammengetragen? Schicken Sie dann eine E-Mail an die Botschaft in Wien, um ein Einreisevisum zu beantragen.

Nach dem Eingang Ihrer E-Mail kontrolliert das Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND), ob Sie Anspruch auf einen Aufenthaltstitel für die Niederlande haben. Danach setzt sich die Botschaft mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.

Ihre Daten

Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile Ihrer E-Mail: Beantragung eines Einreisevisums

Die E-Mail selbst sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Vor- und Zunamen
  • Ihren derzeitigen Aufenthaltsort
  • die Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Staatsangehörigkeit

Ihre Dokumente

Fügen Sie der E-Mail folgende Anhänge hinzu:

  • einen Scan oder ein Foto Ihres Reisepasses oder Personalausweises
  • einen Scan oder ein Foto Ihres abgelaufenen Aufenthaltstitels
    oder
    eine polizeiliche Bescheinigung (sofern Ihr Aufenthaltstitel gestohlen wurde) und möglichst viele Angaben zu Ihrem Aufenthaltstitel, z. B. Ihre V-Nummer

4. Schritt: Persönlich erscheinen

Nehmen Sie zu Ihrem Termin bei der Botschaft alle erforderlichen Unterlagen (2. Schritt) mit. Nehmen Sie auch die Checkliste mit.

Adresse der Botschaft in Wien (Informationen auf Englisch)

Bei Ihrem Termin:

  • – geben Sie die Dokumente ab, die auf Ihrer Checkliste stehen – geben Sie auch Ihren Reisepass ab
  • – werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (nur wenn Sie das 12. Lebensjahr vollendet haben)
  • – geben Sie Auskunft über Ihre Reise
  • – entrichten Sie die Gebühren für das Visum
  • – besprechen Sie, ob Sie Ihren Reisepass mit Visum persönlich abholen oder per Post zuschicken lassen (die Anschrift muss keine Wohnanschrift sein)
  • – erhalten Sie einen Trackingcode, mit dem Sie den Status Ihres Antrags verfolgen können

Die Kosten der Beantragung eines Visums finden Sie in der Übersicht der Konsulargebühren in Österreich.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 15 Tagen ein E-Mail über Ihren Visumantrag. Es gibt Situationen, in denen es länger dauert, dann erhalten Sie innerhalb von 45 Kalendertagen eine Benachrichtigung.

Informationen zu Wartezeiten bei Visumanträgen

Bei der Antragstellung erhalten Sie einen Trackingcode, mit dem Sie den Status Ihres Antrags online verfolgen können.

After you submit your application you will receive a tracking number that you can use to track the status of your visa application online

5. Schritt: Reisepass abholen oder zuschicken lassen

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist. Dann wissen Sie allerdings noch nicht, ob Ihnen das Visum erteilt wurde. Sie können Ihren Reisepass persönlich abholen oder ihn sich zuschicken lassen. Wenn Ihr Antrag genehmigt worden ist, wurde die Visummarke in Ihrem Reisepass angebracht.

Möchten Sie sich den Reisepass zuschicken lassen? Dann erfahren Sie bei Ihrem Termin, was Sie dafür tun müssen.

Möchten Sie den Reisepass abholen? Dann erfahren Sie bei Ihrem Termin, wann das möglich ist. Sie können den Reisepass auch von einem Dritten abholen lassen.

Holen Sie den Reisepass persönlich ab? Nehmen Sie dann Folgendes mit:

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • den Zahlungsbeleg

Holt eine andere Person den Reisepass in Ihrem Namen ab? Dann muss diese Person Folgendes vorlegen:

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht zur Abholung Ihres Reisepasses
  • den Zahlungsbeleg

Kontrollieren Sie, ob alle Angaben korrekt sind, z. B. Ihr Name und die Gültigkeit Ihres Visums.

Näheres zu den Informationen in Ihrem Visum

Enthalten die Angaben in Ihrem Visum einen Fehler? Oder können Sie das Visum für die von Ihnen geplante Reise nicht verwenden, etwa weil bei »vanaf« (ab) und »tot« (bis) spätere Daten angegeben sind als die Daten auf Ihren Flugtickets, auf die sich Ihr Antrag bezieht? Wenden Sie sich in dem Fall bitte an die niederländische Botschaft in Wien.

Senden Sie eine E-Mail an die Botschaft.

6. Schritt: Vorbereitung Ihrer Rückreise

Sie haben 7 Tage Zeit, in die Niederlande zurückzureisen. Diese Frist beginnt an dem Datum, das auf Ihrem Visum steht.

Das Einreisevisum ist ab dem im Visum angegebenen Datum 7 Tage lang gültig. In diesem 7-Tage-Zeitraum müssen Sie also in die Niederlande zurückreisen.

Sie dürfen nur dann über ein anderes Schengenland in die Niederlande reisen, wenn dies in Ihrem Einreisevisum vermeldet ist. Dort steht ggf., über welche Länder Sie in die Niederlande zurückreisen dürfen. Das Einreisevisum berechtigt Sie nicht dazu, sich in einem anderen Land als den Niederlanden aufzuhalten.

Länder des Schengenraums

Nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden oder einem anderen Schengenland zeigen Sie das Visum in Ihrem Reisepass vor. So weisen Sie bei der Grenzkontrolle nach, dass Sie sich in den Niederlanden aufhalten dürfen.

Setzen Sie sich für einen neuen Aufenthaltstitel mit dem Amt für Einwanderung und Einbürgerung (Immigratie- en Naturalisatiedienst/IND) in Verbindung.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung (Informationen auf Englisch)