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Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt, Anerkennung oder Adoption

Language selection:Deutsch

In bestimmten Fällen erwirbt man die niederländische Staatsangehörigkeit automatisch bei der Geburt. Wählen Sie die für Sie geltende Situation aus und lesen Sie nach, ob dies auf Sie oder Ihr Kind zutrifft.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Automatischer Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt 

In den folgenden Fällen haben Sie bei Ihrer Geburt automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit erworben. Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie geboren wurden.

  • Ihr Vater besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Ihre Mutter besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die niederländische Staatsangehörigkeit, Ihr Vater nicht. Ihre Eltern waren nicht verheiratet.

Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie geboren wurden.

Besaß Ihre Mutter zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die niederländische Staatsangehörigkeit, Ihr Vater nicht? Waren Ihre Eltern verheiratet? Dann können Sie die niederländische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens erwerben.

Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit durch Anerkennung oder Legitimation

Wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit nicht automatisch durch Geburt erworben haben, könnten Sie sie durch Anerkennung oder Legitimation erworben haben. Dies ist in folgenden Fällen möglich:

  • Ihre unverheiratete Mutter besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht die niederländische Staatsangehörigkeit, aber Ihr niederländischer Vater hat Sie nach Ihrer Geburt, als Sie noch minderjährig waren, anerkannt. Damit haben Sie am Tag der Anerkennung der Vaterschaft die niederländische Staatsangehörigkeit erworben.
  • Ihre unverheiratete Mutter besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt nicht die niederländische Staatsangehörigkeit, hat aber Ihren niederländischen Vater nach Ihrer Geburt geheiratet. In diesem Fall haben Sie die niederländische Staatsangehörigkeit möglicherweise durch Legitimation erworben.

Automatischer Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt

In den folgenden Fällen haben Sie bei Ihrer Geburt automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit erworben. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Sie geboren wurden.

  • Zum Zeitpunkt Ihrer Geburt besaß Ihre Mutter die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Zum Zeitpunkt Ihrer Geburt besaß Ihr Vater die niederländische Staatsangehörigkeit und war mit Ihrer nicht-niederländischen Mutter verheiratet bzw. der Partner Ihrer Mutter in einer eingetragenen Partnerschaft.  
  • Zum Zeitpunkt Ihrer Geburt besaß Ihr Vater die niederländische Staatsangehörigkeit, war jedoch nicht mit Ihrer nicht-niederländischen Mutter verheiratet. Vor Ihrer Geburt hat er die Vaterschaft anerkannt. 
  • Zum Zeitpunkt Ihrer Geburt lebten Sie mit Ihrem Vater oder Ihrer Mutter in den Niederlanden. Und zum Zeitpunkt der Geburt Ihres niederländischen Elternteils lebte auch dessen Vater oder Mutter in den Niederlanden.

Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit durch Anerkennung nach der Geburt

Seit dem 1. März 2009 kann ein niederländischer Vater sein Kind auch nach der Geburt anzuerkennen, um zu gewährleisten, dass das Kind die niederländische Staatsangehörigkeit erhält. Wenn der Vater sein Kind vor dessen Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkennt, erwirbt das Kind automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit. Das Kind erwirbt die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Vaterschaft.

Erkennt der Vater das Kind nach dessen Vollendung des 7., jedoch vor Vollendung des 18. Lebensjahrs an, muss die biologische Vaterschaft mit einem DNA-Test nachgewiesen werden. Der DNA-Nachweis muss innerhalb eines Jahres nach der Anerkennung zusammen mit dem Antrag auf ein niederländisches Reisedokument für das Kind eingereicht werden.

Wurde das Kind zwischen dem 1. April 2003 und dem 28. Februar 2009 nach der Geburt anerkannt, kann es die niederländische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens erwerben.

Automatischer Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Bekommen Sie im Ausland ein Kind? Dann erwirbt Ihr Kind automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Ihr Kind geboren wird.

  • Die Mutter besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Zum Zeitpunkt der Geburt besitzt der Vater die niederländische Staatsangehörigkeit und ist mit der nicht-niederländischen Mutter verheiratet bzw. der Partner der Mutter in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Zum Zeitpunkt der Geburt besitzt der Vater die niederländische Staatsangehörigkeit, ist jedoch nicht mit der nicht-niederländischen Mutter verheiratet. Vor der Geburt hat er die Vaterschaft anerkannt.
  • Im Falle eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland, etwa einer Urlaubsreise: zum Zeitpunkt der Geburt wohnte der Vater oder die Mutter des Kindes in den Niederlanden. Der Vater oder die Mutter des in den Niederlanden wohnenden Elternteils wohnte zum Zeitpunkt von dessen Geburt ebenfalls in den Niederlanden.
Attention: Sind Sie Co-Mutter? Dann gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für den Vater.

Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit durch Anerkennung nach der Geburt

Seit dem 1. März 2009 kann ein niederländischer Vater sein Kind auch nach der Geburt anzuerkennen, um zu gewährleisten, dass das Kind die niederländische Staatsangehörigkeit erhält. Wenn der Vater sein Kind vor dessen Vollendung des 7. Lebensjahrs anerkennt, erwirbt das Kind automatisch die niederländische Staatsangehörigkeit. Das Kind erwirbt die Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Anerkennung der Vaterschaft.

Erkennt der Vater das Kind nach dessen Vollendung des 7., jedoch vor Vollendung des 18. Lebensjahrs an, muss die biologische Vaterschaft mit einem DNA-Test nachgewiesen werden. Der DNA-Nachweis muss innerhalb eines Jahres nach der Anerkennung zusammen mit dem Antrag auf ein niederländisches Reisedokument für das Kind eingereicht werden.

Wurde das Kind zwischen dem 1. April 2003 und dem 28. Februar 2009 nach der Geburt anerkannt, kann es die niederländische Staatsangehörigkeit im Rahmen des Optionsverfahrens erwerben.

Informieren Sie sich, was Sie alles regeln müssen, wenn Sie im Ausland ein Kind bekommen (Informationen auf Englisch).

Adoptieren Sie ein Kind aus dem Ausland, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? Dann erwirbt Ihr Kind die niederländische Staatsangehörigkeit, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens ein Elternteil besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Die Adoption erfolgt im Einklang mit dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption oder Buch 10 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  • Die familiären Bindungen zu den biologischen Eltern wurden abgebrochen.

Je nach Land gelten unterschiedliche Regelungen für die Adoption eines Kindes.

Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein Kind adoptieren zu können (Informationen auf Englisch).

Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit

Besitzen Sie gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann kann es sein, dass Sie sie aus bestimmten Gründen verloren haben.

Wann verliere ich meine niederländische Staatsangehörigkeit?